Bitte nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie einen Verdacht melden möchten. Beachten Sie unbedingt die rechtlichen Hinweise.
Im oberen Formularteil machen Sie bitte möglichst genaue Angaben zum Vorfall.
Im unteren Formularteil ist es Ihnen freigestellt, persönliche Angaben zu machen, die Ihrem Nutzeraccount, der nach Abschicken des Formulars generiert wird, hinzugefügt werden. Die angegebenen Daten werden von den Ombudspersonen vertraulich behandelt. Der Nutzeraccount ist einzig für den Zugriff auf das Ihren Fall betreffende sichere Postfach vorgesehen. Er kann bei weiteren Meldungen nicht wiederverwendet werden.
Nach Abschicken des Hinweises erscheinen auf dem Bildschirm die Zugangsdaten für das sichere Postfach. Notieren Sie diese unbedingt, da diese nicht wieder aufgerufen werden können!
Bevor Sie Ihre Meldung in das Formular eingeben können, bitten wir Sie um Beachtung der folgenden Hinweise, um Sie und andere zu schützen.
Tätigen Sie nur ernstgemeinte Meldungen. Unsachliche oder denunzierende Meldungen, sowie Fallbeschreibungen, aus denen keine konkreten Verstöße oder Missstände erkennbar sind, werden nicht bearbeitet.
Beschreiben Sie den Fall detailliert aber beschränken Sie sich auf das Wesentliche.
Vermeiden Sie nach Möglichkeit jeglichen Personenbezug (z.B. Namen von Beteiligten) bei der Fallbeschreibung.
Geben Sie Informationen zu Ihrer eigenen Person im Meldeformular an (etwa Ihren Namen, Kontaktdaten), geschieht dies freiwillig. Für eine möglichst effektive Bearbeitung der Meldung kann es u.U. hilfreich sein, dass Sie uns Ihre Daten (Name und/oder Kontaktdaten) nennen. Ihre personenbezogenen Daten werden jedoch zu keiner Zeit an das Unternehmen weitergegeben, wenn Sie uns hierzu nicht explizit Ihre Einwilligung erteilt haben. Bei der Bearbeitung Ihrer Meldungen ist die Ombudsperson zur Verschwiegenheit und zur Wahrung Ihrer Vertraulichkeit verpflichtet.
Auch wenn Sie im konkreten Fall persönlich und u.U. sogar emotional betroffen sind, bleiben Sie bei der Fallbeschreibung bitte höflich und schildern Sie die Umstände möglichst objektiv und sachlich.
Melden Sie nur Fälle, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses relevant sind und/oder konkret das Unternehmen betreffen. Melden Sie bitte keine Fälle aus den Bereichen Kundenservice/Kundenbeschwerden, Produktbeschwerden oder aus dem privaten Bereich.
Ebenfalls nicht meldefähig sind persönliche Meinungen, Optimierungsvorschläge für einzelne organisatorische oder prozessuale Themen, private Konflikte im Kollegium, allgemeine Kritik an Kolleginnen/Kollegen, Vorgesetzte oder die Unternehmensleitung. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Vorgesetzten und/oder bitten um ein vertrauliches Personalgespräch.
Das Hinweisgebersystem und die Ombudsperson fungieren nicht als Streitschlichter, bzw. Mediator und greift auch nicht in unternehmensinterne oder unternehmenspolitische Prozesse ein. Über das Hinweisgebersystem eingehende Meldungen werden vom Ombudsmann anonymisiert an entsprechende Stellen und Verantwortliche im Unternehmen weitergeleitet.
Beachten Sie unbedingt, dass ungerechtfertigte Unterstellungen ggf. nach § 164 Strafgesetzbuch (StGB) als falsche Verdächtigung gewertet werden können. Eine Unterstellung kann je nach Kontext als üble Nachrede im Sinne des § 186 StGB oder als Verleumdung nach § 187 StGB verfolgt und geahndet werden.